Rechtsgebiete

Rechtsgebiete

Welche Rechtsgebiete bearbeiten wir?

Wen vertreten wir?

Welche Rechtsgebiete bearbeiten wir?
  • Mietrecht und Pachtrecht
    • Gewerberaummietrecht
    • Wohnraummietrecht
    • Dienstwohnraummietrecht
    • Pachtrecht, insb. Gastronomie- und Hotelpachtrecht
  • Grundstücksrecht (Immobilienrecht) inkl. Kaufverträge und due diligence 
  • Baurecht
    • Bauträgerrecht- Prüfung von Bauträgerverträgen - Vertragsstörungen beim Erwerb von Eigentumswohnungen
    • Öffentliches Baurecht (Verwaltungsrecht)
    • Privates Baurecht (Werkvertragsrecht)
    • Architektenrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Wertgutachten über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Mieten und Pachten
  • Erbrecht
  • Testamentsvollstreckung
  • Maklerrecht
  • Berufungsrecht in den o.g. Rechtsgebieten
Wir treten grundsätzliche jede Vertragsseite. Wir sind weder auf Vermieter oder Mieter, Unternehmer oder Besteller, noch Bürger oder Behörde festgelegt. Sofern Sie nicht bereits Mandant bei uns sind, gilt: first come, first service!

Miet- und Pachtrecht - allgemein

Wir vertreten Sie als Vermieter oder Mieter und Verpächter oder Pächter bei Mängeln der Miet- oder Pachtsache, z.B. Schimmel, Feuchtigkeit, Lärm, Erschütterungen, Gerüche, Nutzungsuntersagung, Konkurrenzschutz usw., bei Mietzahlungsrückständen, Kündigung und Räumung, aber auch bei Abschluss von Mietverträgen oder bei einvernehmlichen Beendigungen von Mietverhältnissen.

Gewerberaummietrecht

Das Gewerberaummietrecht, auch Gewerbemietrecht oder gewerbliches Mietrecht genannt, unterscheidet sich von dem Wohnraummietrecht vor allem dadurch, dass die Vertragspartner dort im Vergleich zum Wohnraummietrecht rechtlich freier sind. Zahlreiche Einschränkungen gelten hier nicht, z. B. bei Kündigungsfristen, Vertragslaufzeit, Mietsicherheit (Kaution), Betriebskosten oder Miethöhe steht die Vertragsfreiheit im Vordergrund. Es kommt also für Mieter und Vermieter auf die richtige Gestaltung der Verträge an. 

Gewerbliche Vermieter und Mieter benötigen zur Absicherung ihrer Investitionen auch die Sicherheit, dass die vereinbarte Mietzeit eingehalten wird. Hierbei sind gesetzliche Besonderheiten bei der Abfassung des Vertrags zu beachten, um nicht erhebliche Verluste zu erleiden.

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Vertragsgestaltung. Sofern ein Vertragsverhältnis finanziell belastet ist, veranlassen wir für Sie die Kündigung und Räumung sowie die Beitreibung von Forderungen. Bei Mängel der gewerblichen Mietsache kommt den Mandanten unser Fachwissen auf dem Bereich der Baumängel zugute. Bei gewerblichen Mietverhältnissen übernehmen wir auch die Prüfung von Betriebskostenabrechnungen.

Kommt der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, treiben wir die Forderungen bei und kündigen auch das Mietverhältnis und erheben Räumungsklage und betreiben die Räumung des Objekts.

Wohnraummietrecht

Ihr Mieter zahlt die Miete verspätet oder gar nicht? Ihr Vermieter behält lange nach Beendigung der Mietzeit immer noch die Kaution ein? Sie haben eine Kündigung wegen Eigenbedarfs erhalten und zweifeln an deren Berechtigung? Die Mietsache hat Mängel, schimmelt, wird nicht warm oder es gibt kein Wasser und der Vermieter kümmert sich nicht darum? Der Nachbar lärmt?

Wir vertreten die rechtlichen Interessen von Vermietern und Mietern bei Mietforderungen, Kündigung, Eigenbedarf, Mängeln der Wohnung.

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Durchführung von Kündigung und Räumungsklagen und in der Bearbeitung von Mängeln der Mietsache. Wir treiben ausstehende Forderungen aus Mietverhältnissen bei.

Dienstwohnraumrecht

Wird Wohnraum in einem Zusammenhang mit einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis vereinbart, so gelten u. a. für die Dauer und die Kündigung besondere Bedingungen, die wir für Sie beachten.

Pachtrecht, insb. Gastronomie- und Hotelpacht

Das Pachtrecht unterscheidet sich wesentlich von dem Mietrecht. Gerade bei der Überlassung von Gaststätten und Hotels ist die Zielbestimmung des Mandanten ausschlaggebend für die erforderliche Vertragsgestaltung für eine langfristige Bindung. Lassen Sie sich nicht unnötig durch Lieferverträge oder Gestaltungsvorgaben knebeln!

Lassen Sie sich von uns beraten und vertreten!

Grundstücksrecht & Immobilienrecht

Sie benötigen anwaltliche Hilfe beim Erwerb oder Verkauf einer Immobilie bzw. eines Grundstückes? 

Haben Sie Fragen rund um Grundbuch, Grundschuld, Erbbaurecht, Nießbrauch und Dienstbarkeiten? 

Oder möchten Sie Ihren Immobilienkaufvertrag auf etwaige Mängel prüfen lassen? Wir übernehmen die Prüfung schnell und gründlich gegen eine pauschale Vergütung.

Öffentliches Baurecht (Verwaltungsrecht)

Rechtsangelegenheiten mit Bezug zur öffentlichen Verwaltung werden im Verwaltungsrecht geregelt. Sie können sich auf Fachanwältin Isabel Engelhardt als Ihre Interessenvertreterin vom Verwaltungsverfahren bis hin zur Prozessführung vor den Verwaltungsgerichten verlassen. 

Schwerpunkt ihrer Tätigkeit sind Themen wie Baugenehmigungen, Nutzungsuntersagungen, Abrissverfügungen, Denkmalrecht oder das Kommunalrecht, insb. Kommunalabgaben nach öffentlichen Baumaßnahmen. 

Frau Fachanwältin vertritt auch Bürgerinitiativen oder Interessenvereinigungen.

Lassen Sie sich von Frau Fachanwältin Isabel Engelhardt beraten und vertreten!

Privates Baurecht (Werkvertragsrecht)

Sie planen ein Bauvorhaben und suchen nach anwaltlicher Unterstützung für Ihr Projekt? Gerne übernehmen wir eine eingehende Prüfung Ihres Bauvertrags, Architektenvertrags, Ihrer Werkverträge etc. und erläutern Ihnen etwaigen Handlungsbedarf.

Wir vertreten Bauunternehmen, Bauträger, Architekten, Ingenieure und Auftraggeber (Bauherren).

Entstehen in der Bauphase oder auch danach Streitigkeiten wegen Baumängeln oder ausstehenden Honorar- bzw. Werklohnforderungen, prüfen wir die baurechtliche Lage und setzen die bestehenden Ansprüche unter Beachtung der Besonderheiten des Bauablaufs für Sie durch! Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten auf, um eine langjährige gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden!

Herr Fachanwalt Volker Engelhardt ist zudem Schiedsrichter für Bausachen nach der SOBau und als Mediator in Baustreitigkeiten tätig.

Bauträgerrecht

Das Bauträgerrecht zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass der Kauf eines Grundstücks mit dem Abschluss eines Werkvertrags verbunden wird und das Kaufobjekt erst später gebaut oder vollendet wird. Neben das reine Kaufrisiko mit Finanzierungsgesichtspunkten tritt also noch das Risiko der Errichtung eines komplexen Gebäudes. Zu guter Letzt tritt der Käufer damit auch noch in eine Wohnungseigentümergemeinschaft ein. Wenn  die erworbene Wohnung vermietet wird, sind die Aspekte der Fachanwaltschaften Bau- und Architektenrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht vereinigt. Wohl dem, der einen Fachanwalt wählt, der über Fachkenntnisse und Erfahrung in all diesen Gebieten verfügt.

In den meisten Fällen handelt es sich bei dem Abschluss eines solches Vertrags um die bedeutendste wirtschaftliche Handlung eines Verbrauchers. Gehen Sie diesen Schritt nicht ohne rechtliche Beratung. Wir prüfen und gestalten für Sie die Verträge!

Gerät das Vorhaben in die Krise, so sichern wir Ihre finanzielle Position und setzen Ihre Ansprüche durch.

Wir entwerfen für Bauträger die vertraglichen Urkunden von dem zu beurkundenden Bauträgervertrag bis zu den Werkverträgen mit den Unternehmern.

Für die Käufer prüfen wir Bauträgerverträge vor der Beurkundung, aber insbesondere nach der Beurkundung. Viele Verträge enthalten trotz der Beurkundung unwirksame Klauseln, durch welche den Erwerbern hohe finanzielle Nachteile entstehen können. Wir zeigen die Fehler auf und machen Ihre Ansprüche geltend.

Architektenrecht

Das Architektenrecht ist im Umbruch! Nachdem der Gesetzgeber erst vor wenigen Jahren die rechtlichen Grundlagen für den Architektenvertrag neu geregelt hat, herrscht nun nach einen Urteil des EuGH Ungewissheit über die weitere Anwendbarkeit der HOAI. Bedeutende Entscheidungen des BGH stehen bevor, bis dahin gilt es aber die Positionen zu sichern und für tragbare Lösungen zu finden. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Probleme mit dem Architektenhonorar haben, sei dies als Architekt oder Bauherr!

Werden Sie als Architekt wegen Planungsmängeln oder Baumängeln in Anspruch genommen, sollten Sie so schnell wie möglich mit uns Kontakt aufnehmen. Wir klären die Formalien mit Ihrem Haftpflichtversicherer und vertreten Ihre Interessen.

Sofern Sie als Bauherr mit Mängel der Planung oder Bauausführung konfrontiert sind, übernehmen wir Ihre Vertretung und setzen Ihre Ansprüche gegen Architekt und Bauunternehmer durch!

Wohnungseigentumsrecht

In Wohnungseigentümergemeinschaften entbrennt Streit häufig über die Wirksamkeit von Beschlüssen oder bei Baumaßnahmen. Wir vertreten Wohnungseigentümer in allen Aspekten des Wohnungseigentumsrechts, z.B. bei der Durchführung von Beschlussanfechtungen oder der Abwehr von Beschlussanfechtungen, bei der Wahl oder Abwahl von Verwaltern, Sondernutzungsrechten oder Änderungen der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung.

Wir vertreten sowohl einzelne Wohnungseigentümer als auch Wohnungseigentümergemeinschaften sowie WEG-Verwalter.

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auch in der Entziehung von Wohnungseigentum nach schweren Pflichtverletzungen eines Wohnungseigentümers.

Wertgutachten über bebaute und unbebaute Immobilien

Frau Fachanwältin Isabel Engelhardt ist Spezialistin für Wertgutachten über Immobilien. Sie prüft bereits erstellte Wertgutachten auf die Richtigkeit der Vorgehensweise des Sachverständigen und dessen Ergebnis oder erstellt für Sie ein nachhaltiges Gutachten nach den gesetzlichen Vorschriften, z. B. zur Vorlage bei dem Finanzamt oder bei Gericht in einem Rechtsstreit wegen Erbschaft oder Scheidung.

Maklerrecht

Ihr Immobilienmakler stellt unberechtigte Zahlungsansprüche an Sie? Oder sind Sie selbst Makler und haben Schwierigkeiten, Ihre Courtageansprüche erfolgreich durchzusetzen? Erfolgten die Belehrungen über die Widerrufsrechte rechtmäßig oder kann noch nach über einem Jahr ein Widerruf erfolgen und der Zahlungsanspruch entfallen?

Herr Fachanwalt Volker Engelhardt ist Ihr erfahrener Ansprechpartner im Bereich Immobilienvermittlung und Wohnungsvermittlung. 

Gerne übernehmen wir eine eingehende Prüfung Ihres Maklervertrags und verhelfe Ihnen zur Durchsetzung Ihrer Interessen.

Hat Ihr Makler ein kostenloses Wertgutachten erstellt? Zweifeln Sie sind nach dem Verkauf über Richtigkeit und die Höhe des Kaufpreises? Frau Fachanwältin Isabel Engelhardt prüft für Sie die Erstellung des Gutachtens und des festgestellten Wertes und berät Sie über mögliche Ansprüche!

Erbrecht

Im Erbrecht ist Frau Fachanwältin Engelhardt auf die Problemstellungen beim Erben und Vererben von großen Immobilienvermögen spezialisiert. Neben ihrer jahrzehntelangen Erfahrung im Erbrecht verfügt Frau Fachanwältin Engelhardt über die seltene Kombination der Rechtsanwaltstätigkeit mit der Tätigkeit und Fähigkeit als Master auf Engineering (früher: Diplom-Ingenieur).

Frau Fachanwältin Engelhardt ist Master auf Engineering mit dem Schwerpunkt Immobilienverwertung und zertifizierte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Mieten und Pachten.
Diese Kenntnisse und Fähigkeiten verknüpfen wir in unserer Fachkanzlei mit unseren Erfahrungen und unserem Spezialwissen aus dem Baurecht, Architektenrecht, Immobilienrecht, Mietrecht und Pachtrecht mit den Anforderungen des Erbrechts.

Sofern Sie Immobilienvermögen steuergünstig vererben oder verschenken wollen, sind wir die richtigen Ansprechpartner, dies zu strukturieren und zu steuern. 

Sind Sie Erbe von Immobilienvermögen vertreten wir Sie gegenüber dem Finanzamt, um die tatsächlich zutreffende Höhe der Erbschaftsteuer für Sie zu erreichen. Hinweis: Nehmen Sie sofort Kontakt mit uns auf, wenn sie den Bemessungsbescheid des Finanzamtes erhalten haben! Warten sie nicht auf den Erbschein, dann ist es zu spät!
Möchten Sie einen Pflichtteilsanspruch gegen Erben im Zusammenhang mit Immobilienvermögen durchsetzen oder möchten Sie als Erbe einem überhöhten Pflichtteilsanspruch entgegentreten, dann sorgen wir dafür, dass der zutreffende Immobilienwert festgestellt und dem Ausgleichsanspruch zugrundegelegt wird.

Sie suchen nach fachkundiger Beratung rund um Ihren Nachlass und Ihre letztwillige Verfügung? Als Fachanwältin für Erbrecht ist Frau Fachanwältin Isabel Engelhardt Ihre vertrauenswürdige Ansprechpartnerin für die Gestaltung eines wirksamen Testaments, Erbvertrags oder Schenkungsvertrags. 

Sie vertritt die Rechte und Interessen unserer Mandanten auch über den Erbfall hinaus. Sie prüft Ihre Pflichtteilsansprüche, vertritt Sie im Erbscheinsverfahren, nimmt Auslegung und Vollstreckung von Testamenten oder hilft Ihnen, Streitigkeiten in der Erbengemeinschaft zielführend zu lösen.

Frau Fachanwältin Engelhardt ist geprüfte Testamentsvollstreckerin (DVEV) und übernimmt für Sie die Anordnung einer Testamentsvollstreckung in Ihrem Testament als auch die Durchführung der Testamentsvollstreckung nach Ihrem Willen.

Mediation

Sie suchen nach einer Alternative zu einem langwierigen, teuren und nervenaufreibenden Gerichtsverfahren? Oft lassen sich Rechtsstreitigkeiten auch außergerichtlich lösen – insbesondere bei Auseinandersetzungen in Bauvorhaben oder Wohnungseigentümergemeinschaften bietet sich ein Mediationsverfahren an, da dieses im Regelfall schneller, effektiver und interessenorientierter als ein langjähriges Gerichtsverfahren ist. Wenden Sie sich gerne an Herrn Diplom-Mediator (FH) Volker Engelhardt – er steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und unterstützen Sie bei der Erarbeitung einer eigenverantwortlichen und erfolgreichen Lösung Ihres individuellen Problems.

Berufungsrecht

In unseren Rechtsgebieten führen wir für Sie Berufungsverfahren. Dies ist ein Schwerpunkt unserer gerichtlichen Tätigkeit! Vertrauen Sie unserer Erfahrung aus 25 Jahren Prozesstätigkeit! 

Nehmen Sie möglichst unmittelbar nach der Zustellung des erstinstanzlichen Urteils Kontakt mit uns auf, um weder Zeit noch Kosten zu verlieren!

Wir überprüfen den Verlauf der ersten Instanz und geben Ihnen zunächst mit einem Gutachten den erforderlichen Überblick über die Möglichkeit eines Angriffs gegen die ergangene Entscheidung oder über sonstige Ansprüche, welche neben dem anzugreifenden Urteil bestehen können. Dies ist kostengünstig und verschafft Ihnen die erforderliche rechtliche und wirtschaftliche Entscheidungsgrundlage für weitere Schritte. Sofern wir Erfolgsaussichten erkennen, werden wir für Sie die Berufung führen oder anderweitige Ansprüche geltend machen, z.B. Haftungsansprüche. 

Wir sind bundesweit an allen Landgerichten und Oberlandesgerichten bzw. im Verwaltungsrecht bei den Oberverwaltungsgerichten und Verwaltungsgerichtshöfen auftretungsberechtigt („zugelassen“).

Gern erstatten wir auch interne Gutachten als Zweitmeinung in bereits laufenden Berufungsverfahren.
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